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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee, Inh. Katrin & Etienne HOLZER GbR, im Folgenden „Gastgeber“ genannt, ab 01.02.2024

  1. Geltungsbereich

    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und sonstigen Räumen der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
     
  2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

    Angebote der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Kunden sowie die Reservierungsbestätigung der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee zustande. Eine Unter- oder Weitervermietung gemieteter Räume bzw. Flächen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Zustimmungen der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee.

    PER E-MAIL
    info@holzer-am-tegernsee.de
    Katrin & Etienne HOLZER GbR
    Lindenstrasse 4
    83700 Rottach-Egern

    Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Reservierungen – auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist -, die zunächst nur die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee binden (Option), wandeln sich in feste Reservierungen um, wenn der Kunde nicht binnen des im Reservierungsvertrag vorgesehenen Zeitraums den Rücktritt von der Reservierung erklärt. Ist für den Rücktritt kein Zeitraum vereinbart worden, so kann er nur bis einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich erklärt werden. Bei Reservierungen die innerhalb der Stornierungsfrist abgeschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht die Ferienwohnung am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung (Check-in -Zeit). Sie muss am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein (Check-out-Zeit). Danach kann die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vereinbarten Preises je Tag in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
     
  3. PKW-Stellplatz

    Soweit dem Kunden ein hauseigener Pkw-Stellplatz gegen oder ohne Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee. Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee haftet nur für unmittelbare Schäden an Fahrzeugen, die auf einen bei Überlassung des Platzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee geltend gemacht werden.
     
  4. Preise

    Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, wenn nicht in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt sind. Die Einzelpreise umfassen eine Ferienwohnung je Nacht bei einer Belegung von bis zu 2 Personen. Weitere Personen werden gesondert berechnet. Zusätzliche Gäste, die nicht in der Reservierungsbestätigung aufgeführt sind, bedürfen der Zustimmung der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee befugt, den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anzuheben. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn beanspruchen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
     
  5. Anzahlungen

    Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee darf jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind 30% des Buchungsbetrages 10 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung pro geschlossenen Vertrag (exkl. Kurtaxe) zu bezahlen. Bei Onlinebuchungen sind 30% des Buchungsbetrages mittels Kreditkarte (exkl. Kurtaxe) sofort zu entrichten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 

    Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Der noch ausstehende Restbetrag kann vorab per Banküberweisung oder bei Abreise in Barzahlung, EC-Karte oder per Kreditkarte (Master Card, Visa Card zzgl. 2% Gebühren) durch den Kunden beglichen werden. 

    Kurzanreisen: Bei Buchungen innerhalb 7 Tagen wird der komplette Reisepreis exkl. der ortsüblichen Kurtaxe vorab fällig.

  6. Abrechnung

    Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Gebühren beim Auslandszahlungsverkehr in Höhe von 15,00€ werden den Verpflichteten berechnet. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab Verzugseintritt ist der Rechnungsbetrag mit 8% p.a. zu verzinsen, falls nicht die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 7,- € geschuldet.
     
  7. Stornierung durch den Kunden

    Stornieren des Kunden haben schriftlich zu erfolgen. Zusätzlich schuldet er statt der vereinbarten Vertragssumme folgendes Entgelt:
    • Bei Stornierung von 60 Tagen bis 31 Tagen vor dem Belegungstermin 50% des Gesamtpreises exklusive Kurtaxe
    • Bei Stornierung von 30 Tagen bis zum Belegungstermin 95% des Gesamtpreises exklusive Kurtaxe
    • Bei einer Stornierung am Anreisetag oder danach bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise berechnen wir 100% des stornierten Tagessatzes exklusive Kurtaxe
    • Entsteht eine Stornierung vor der kostenpflichtigen Stornierungsfrist, wird die bereits gezahlte Vorauszahlung rückerstattet
    • Bei Buchungen innerhalb der Stornierungsfrist besteht, nach den gesetzlichen Bestimmungen, kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht

    Maßgebend für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung bei der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee. Alle eingegangenen Verbindlichkeiten für Fremdleistungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Im Einzelnen ergibt sich der Anspruch der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee aus der Buchungsbestätigung sowie den vorgenannten Prozentsätzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
     
  8. Rücktritt durch die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee

    Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet. Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde –in Zahlungsschwierigkeiten gerät, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat oder gegenüber dem Kunden ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht beschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Ferner ist das Ferienhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Ferienhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden, das Ferienhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhauses zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer 2. Satz 3 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gem. Ziffer 12. bleiben unberührt.
     
  9. Kundenpost, Nachsendungen

    a) Für den Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen, werden sorgfältig behandelt; die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung.
    b) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Wunsch, Risiko und Rechnung des Kunden nachgesandt. Andernfalls bewahrt die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee die Sachen für die Dauer von 6 Wochen auf.
    Jedwede Haftung der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee nach a) - b) ist ausgeschlossen.
     
  10. Haustiere, Rauchen, Balkon-, Fenster-, Dachfenster

    Haustiere sind in den Ferienwohnungen nicht gestattet. Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nur auf dem Balkon oder auf der Terrasse bei geschlossener Tür, sowie vor dem Gebäude gestattet. Bitte beachten Sie den Nichtraucherhinweis in unseren Ferienwohnungen. Andernfalls berechnen wir eine Gebühr zur Sonderreinigung von 400,00€ pro Ferienwohnung. Beim Verlassen der Wohnungen, bitte alle Fenster, - elektronische Dachfenster sowie Terrassen, - und Balkontüren schließen. Es besteht sonst die Gefahr eines Haftpflichtschaden oder Wasserschaden.

     
  11. Elektromobilität, E-Bike (Elektrofahrrad Ladestation)

    Kunden haben das Recht auf eine kostenfreie Benutzung der Ladestation. Dies umfasst das Parken des Elektrofahrrad auf den jeweils sichtbaren Parkflächen und der gleichzeitigen Verbindung des Elektrofahrrad mittels eigenem zugelassenem Ladekabel mit der Ladestation. Akkus dürfen nur an der vorgesehenen Ladestation geladen werden.

    Ein Aufladen (laden) sämtlicher Herstellerakkus vom Elektrofahrrädern, ist im gesamten Ferienhauses HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee sowie in den gebuchten Ferienwohnungen bei HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee nicht gestattet. Es besteht erhöhte Explosion,-und Brand Gefahr.

    "Diese Regelung dient der Sicherheit und dem Schutz der Kunden sowie des Ferienhauses."

    Die Benutzung der Stellfläche ohne eine Verbindung des Elektrofahrrad und der Ladestation mittels Ladekabel ist nicht gestattet.

    Der Kunde hat bei der Benutzung einer Ladestation stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu informieren. Bei Zweifeln über die richtige Bedienung hat sich der Kunde zunächst hinreichend beim Betreiber (Gastgeber, HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee) der Ladestation zu informieren.

    Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrrad sowie das Ladekabel – sofern dieses nicht als Teil der Ladestation fest mit dieser verbunden ist – die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt.

    Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation insbesondere Schäden an dem Ladepunkt, sind dem Betreiber (Gastgeber, HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee) unverzüglich mitzuteilen. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes/Ladekabels nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt insbesondere an der Buchse/Steckdose.
     

  12. Haftung der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee

    Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee haftet für eingebrachte Sachen des Kunden nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500,- €, bzw. für Geld- und Wertgegenstände 800,- € beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 1 Jahr, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee auch bei Verletzung und Verpflichtung bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen. Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee haftet gemäß Absatz 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem hauseigenen Stellplatz abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des hauseigenen Parkplatzes anzuzeigen. Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Ferienhauses bleibt hiervon unberührt.
     
  13. Haftung des Kunden

    Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Die HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
     
  14. Schlussbestimmung

    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen. Erfüllung- und Zahlungsort ist Rottach-Egern. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Miesbach. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls Miesbach. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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